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Bildschirmbrille

Warum und wann benötige ich eine Bildschirmbrille?

Für Arbeiten am Bildschirm ist die ideale Fixation (Scharfstellung) auf 2 verschiedene Nahdistanzen erforderlich.
Einmal auf den Bildschirm (Entfernung bis ca. 1m) sowie auf die Leseentfernung (ca. 30 cm). Ab dem 40. Lebensjahr können diese Erfordernisse weder von einer reinen Fern-, noch einer Nahbrille erfüllt werden.
Keinesfalls sollte man warten, bis Beschwerden (Bildunschärfe, Tränen, Rötung, Brennen, Sandgefühl, Augenschmerzen, Kopfschmerzen) auftreten.
Augenprobleme am Bildschirm sind zu ca. 30% durch einen Sehfehler bedingt, welcher durch eine entsprechende Brille ausgeglichen werden kann.
 

Wie komme ich zu einer Bildschirmbrille?

Eine genaue augenfachärztliche Untersuchung, welche eine Refraktionsbestimmung (Brillenbestimmung), Augeninnendruckmessung, sowie insbesondere eine biomikroskopische Untersuchung des Augenhintergrundes (Sehnerv, Netzhaut) beinhaltet, ist erforderlich.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung ist eine Bezahlung durch die Krankenkasse nicht vorgesehen, der selbständig Berufstätige bezahlt seine Brille selbst, für den Angestellten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ab dem 40. Lebensjahr eine Bildschirmbrille zu bezahlen. Diese Bildschirmbrille ist naturgemäß ausschließlich für Arbeiten am Bildschirm und eventuell als Lesebrille geeignet, keinesfalls ist damit z.B. Fernsehen oder Autofahren (das Lenken eines Kraftfahrzeuges) möglich.
 

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