Bildschirmbrille
Warum und wann benötige ich eine Bildschirmbrille?
Für Arbeiten am Bildschirm ist die ideale Fixation (Scharfstellung)
auf 2 verschiedene Nahdistanzen erforderlich.
Einmal auf den Bildschirm (Entfernung bis ca. 1m) sowie auf
die Leseentfernung (ca. 30 cm). Ab dem 40. Lebensjahr können diese Erfordernisse
weder von einer reinen Fern-, noch einer Nahbrille erfüllt werden.
Keinesfalls sollte man warten, bis Beschwerden (Bildunschärfe, Tränen,
Rötung, Brennen, Sandgefühl, Augenschmerzen, Kopfschmerzen)
auftreten.
Augenprobleme am Bildschirm sind zu ca. 30% durch einen Sehfehler
bedingt, welcher durch eine entsprechende Brille ausgeglichen werden kann.
Wie komme ich zu einer Bildschirmbrille?
Eine genaue augenfachärztliche Untersuchung, welche eine Refraktionsbestimmung
(Brillenbestimmung), Augeninnendruckmessung, sowie insbesondere
eine biomikroskopische Untersuchung des Augenhintergrundes (Sehnerv, Netzhaut)
beinhaltet, ist
erforderlich.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung ist eine Bezahlung durch
die Krankenkasse nicht vorgesehen, der selbständig Berufstätige
bezahlt seine Brille selbst, für den Angestellten ist der Arbeitgeber
gesetzlich verpflichtet, ab dem 40. Lebensjahr eine Bildschirmbrille zu
bezahlen. Diese Bildschirmbrille ist naturgemäß ausschließlich
für Arbeiten am Bildschirm und eventuell als Lesebrille geeignet, keinesfalls
ist damit z.B. Fernsehen oder Autofahren (das Lenken eines Kraftfahrzeuges)
möglich.
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